Einwirkungsbereich für das Kalibergwerk Werra, Grube Hattorf-Wintershall

Das Regierungspräsidium Kassel gibt den Einwirkungsbereich für das Kalibergwerk Werra, Grube Hattorf-Wintershall im Landkreis Hersfeld-Rotenburg bekannt.

Lesedauer:3 Minuten

Das Regierungspräsidium Kassel gibt den Einwirkungsbereich für das Kalibergwerk Werra, Grube Hattorf-Wintershall im Landkreis Hersfeld-Rotenburg bekannt. Er basiert auf den Ergebnissen des Tagesnivellements 2019 und besteht aus mehreren Teilbereichen. Die Lage der Teilbereiche kann den Karten unter „Downloads“ entnommen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) hat die K+S Minerals and Agriculture GmbH als Betreiberin des Kalibergwerks Werra den Einwirkungsbereich im Sinne des § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) ermittelt. Dieser wurde vom Regierungspräsidium Kassel geprüft und wird nun gemäß 
§ 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV bekannt gegeben. Alle fünf Jahre findet eine Überprüfung und ggf. Anpassung statt.

Hintergrund:

Durch den untertägigen Abbau von Kalisalzen entsteht ein Hohlraum im Salzgestein. Aufgrund der Eigenschaften des umliegenden Salzgesteins beginnt sich dieser Hohlraum wieder zu schließen. Diese Konvergenzen der Hohlraumkonturen führen zu Senkungen des Deckgebirges. Typischerweise sind diese Senkungen an der Tagesoberfläche großflächig verteilt, wodurch keine sichtbaren Kanten entstehen. Es bildet sich ein großflächiger, sogenannter Senkungstrog aus. Die EinwirkungsBergV definiert die Außengrenze eines Einwirkungsbereichs durch die gedachte Linie an der Tagesoberfläche, welche die Punkte mit einer Bodensenkung von 10 Zentimetern verbindet. Innerhalb des Bereichs können größere Senkungen gegeben sein. Außerhalb sind die Senkungen geringer als 10 Zentimeter.

Die Lage des Einwirkungsbereiches kann den Karten unter den Downloads entnommen werden.

Regierungspräsidium Kassel
Abteilung Umweltschutz
Dezernat Bergaufsicht
Geschäftszeichen 34/HEF – 76 d 04-350-41/13

Schlagworte zum Thema